Was ist Arbeitnehmerentsendung? Ein Leitfaden zu den EU-Vorschriften

2025-03-15 7 Min. Lesezeit

Die Entsendung von Arbeitnehmern ist ein grundlegendes Konzept im EU-Arbeitsrecht. Sie ermöglicht es Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat, Mitarbeiter vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat zu entsenden — während der Arbeitsvertrag und die Sozialversicherung im Heimatland bestehen bleiben.

Definition — was ist Arbeitnehmerentsendung?

Nach EU-Recht ist ein „entsandter Arbeitnehmer" ein Beschäftigter, den sein Arbeitgeber vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsendet, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Der Arbeitnehmer bleibt im Rahmen seines Heimatland-Vertrags beschäftigt, muss aber die vom Aufnahmeland garantierten Arbeitsbedingungen erhalten.

Der Rechtsrahmen wird durch die Richtlinie 96/71/EG (ursprünglich) und die Richtlinie 2018/957 (überarbeitet) gebildet, die zusammen die Entsenderichtlinie bilden.

Für wen gelten die Regeln?

Die Entsendungsregeln gelten für jedes Unternehmen, das:

  • Mitarbeiter in ein anderes EU-Land entsendet, um im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zu arbeiten
  • Arbeitnehmer in eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat entsendet
  • Arbeitnehmer über ein Zeitarbeitsunternehmen an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat überlässt

Die Regeln gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers — entscheidend ist das Land der Niederlassung des Arbeitgebers und das Land, in dem die Arbeit ausgeführt wird.

Grundlegende Pflichten für Arbeitgeber

1. Anmeldung im Aufnahmeland

Die meisten EU-Länder verlangen die Registrierung entsandter Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn. In Frankreich erfolgt dies über SIPSI, in Deutschland über das Meldeportal. Jedes Land hat sein eigenes System und eigene Fristen.

2. Arbeitsbedingungen des Aufnahmelandes

Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf dieselben grundlegenden Arbeitsbedingungen wie lokale Arbeitnehmer, einschließlich:

  • Mindestlohn (oder der durch geltende Tarifverträge festgelegte Lohn)
  • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
  • Gesundheits- und Sicherheitsstandards
  • Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
  • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern durch Agenturen

3. A1-Bescheinigung

Der Arbeitgeber muss eine A1-Bescheinigung vom Sozialversicherungsträger des Heimatlandes einholen. Diese bestätigt, dass der Arbeitnehmer während der Entsendung weiterhin im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes versichert bleibt.

4. Dokumentation

Arbeitgeber müssen folgende Unterlagen aufbewahren und auf Anfrage vorlegen: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Anmeldebestätigungen. Die Anforderungen variieren je nach Land.

Wie lange kann eine Entsendung dauern?

Gemäß der Richtlinie 2018/957 unterliegen Entsendungen bis zu 12 Monaten einem Kernsatz von Vorschriften des Aufnahmelandes. Nach 12 Monaten (verlängerbar auf 18 mit Mitteilung) gelten praktisch alle arbeitsrechtlichen Vorschriften des Aufnahmelandes.

Wichtige Zielländer

Frankreich

Frankreich hat eines der strengsten Entsendungsregime in der EU. Zu den Anforderungen gehören SIPSI-Anmeldung, Bestellung eines französischen Vertreters, Beschaffung von BTP-Karten für Bauarbeiter und Zahlung von mindestens SMIC (oder höheren Tarifvertragssätzen).

Deutschland

Deutschland verlangt eine Meldeportal-Anmeldung und strikte MiLoG-Einhaltung. Arbeitszeitaufzeichnungen müssen 2 Jahre nach Ende der Entsendung aufbewahrt werden. Bußgelder bei Verstößen können bis zu 500.000 € betragen.

Strafen bei Nichteinhaltung

Jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Strafen fest. Häufige Konsequenzen sind:

  • Verwaltungsbußgelder pro nicht angemeldeten Arbeitnehmer (bis zu 4.000 € in Frankreich, bis zu 30.000 € in Deutschland)
  • Arbeitseinstellungsanordnungen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  • Mithaftung des Auftraggebers im Aufnahmeland

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