Konform mit EU-Richtlinie 2018/957

Arbeitnehmer in die EU entsenden. Wir erledigen den Papierkram.

Frankreich. Alle Anmeldungen und Dokumente, online, innerhalb von 48 Stunden.

✓ Vor Anmeldestrafen geschützt ✓ EU-konform ✓ Antwort innerhalb von 24 Stunden

Was wir übernehmen

Alles, was Sie brauchen, wenn Sie Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden.

SIPSI-Erklärung

Obligatorische Anmeldung für jeden nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer.

ab 19 €

Repräsentant in Frankreich

Gesetzlich vorgeschrieben. Beantwortet Anfragen der Inspektion in Ihrem Namen.

49 €/Mon.

BTP-Karte

Obligatorisch für Bauarbeiter. Wir stellen den Antrag und verfolgen seinen Status.

35 €/Karte

Frankreich-Paket

SIPSI + Repräsentant (1 Monat). Alles an einem Ort.

59 €

Was sind die Folgen einer fehlenden Anmeldung?

Kontrollen häufen sich. Bußgelder sind hoch.

4 000 €
Bußgeld pro Arbeitnehmer

Pro nicht angemeldetem Arbeitnehmer in Frankreich

24h
für die Vorlage von Dokumenten

Arbeitsinspektoren können Dokumente innerhalb von 24 Stunden anfordern

Wie funktioniert es?

Drei Schritte. Fünf Minuten Ausfüllen. Arbeitnehmer reisefertig.

1

Sie füllen das Formular aus

Unternehmensdetails, Anzahl der Arbeitnehmer, Entsendedaten — dauert 5 Minuten.

2

Wir reichen die Dokumente ein

Anmeldungen, Erklärungen und erforderliche Dokumentation — alles in Ihrem Namen erledigt.

3

Arbeitnehmer reisen mit ihren Dokumenten

Sie erhalten ein vollständiges Dokumentenset, das für Inspektionen bereit ist. Vollständige regulatorische Konformität.

Häufig gestellte Fragen

Ja. In Frankreich müssen Sie vor Arbeitsbeginn eine SIPSI-Erklärung einreichen.
Sie füllen unser Formular in ca. 5 Minuten aus. Wir reichen alle Anmeldungen und Dokumentation innerhalb von 24 Stunden ein. Ihre Arbeitnehmer können mit vollständigen Unterlagen reisen.
Ja. Das französische Recht schreibt die Bestellung eines Repräsentanten vor, unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer. Der Repräsentant muss während der gesamten Entsendung verfügbar sein.
Die BTP-Karte ist nur für Arbeitnehmer im Bausektor (BTP — Bâtiment et Travaux Publics) obligatorisch. In anderen Branchen ist sie nicht erforderlich.
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt und keine Beiträge im Aufnahmeland zahlen muss. Sie ist sowohl für Frankreich als auch für Deutschland erforderlich.

Bereit? Jetzt starten.

Unser Team meldet sich innerhalb von 24 Arbeitsstunden.

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