Französischer Mindestlohn (SMIC) — Was müssen Arbeitgeber zahlen?

2025-03-10 5 Min. Lesezeit

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich bedeutet die Einhaltung des französischen Lohnrechts. Ein entsandter Arbeitnehmer muss mindestens den SMIC (Salaire minimum interprofessionnel de croissance) verdienen — unabhängig davon, was er in seinem Heimatland erhält.

Was ist der SMIC?

Der SMIC ist der gesetzliche Mindestlohn Frankreichs, der jedes Jahr zum 1. Januar angepasst wird. Er wird als Stundensatz angegeben. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der SMIC 11,88 €/h brutto.

SMIC-Sätze 2025

  • Stundensatz: 11,88 €/h brutto
  • Monatlich (35-Stunden-Woche): ca. 1.801,80 € brutto
  • Jährlich: ca. 21.621,60 € brutto

SMIC vs. Tarifverträge

Der SMIC ist die Untergrenze. In vielen Branchen gelten höhere Sätze aus Tarifverträgen (conventions collectives). Für das Baugewerbe gilt die Convention Collective Nationale du Bâtiment — die Sätze dort liegen über dem SMIC und variieren nach Qualifikation und Region.

Ungefähre Baulöhne 2025 (indikativ, abhängig von Eingruppierung):

  • Ungelernter Arbeiter (N1P1): ca. 12,50–13,00 €/h
  • Facharbeiter (N2): ca. 13,50–15,00 €/h
  • Vorarbeiter (N3): ca. 16,00–19,00 €/h

Wie berechnet man den Lohn für einen entsandten Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber muss mindestens den im Tarifvertrag festgelegten Satz für die Branche und Region zahlen, in der die Arbeit in Frankreich ausgeführt wird.

Wichtig: Lohnbestandteile, die zum Vergleich mit dem SMIC herangezogen werden, sind Grundgehalt plus regelmäßige Zulagen und Zuschläge, die fester Bestandteil des Entgelts sind. Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen zählen NICHT zum Mindestlohn.

Was wenn der Heimatlohn unter dem SMIC liegt?

Der Arbeitgeber muss die Differenz ausgleichen. Der Ausgleich kann als separate Entsendungszulage gezahlt werden. Dokumentieren Sie dies korrekt auf der Gehaltsabrechnung.

Was prüft ein Inspektor bei den Löhnen?

  • Gehaltsabrechnungen für den Entsendungszeitraum (müssen in Frankreich zugänglich sein)
  • Umrechnung des Stundensatzes in EUR
  • Vergleich mit geltenden Tarifverträgen
  • Nachweis der tatsächlichen Zahlung (Banküberweisungen)

Bußgelder bei Unterschreitung des SMIC

  • Bußgeld von bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer
  • Pflicht zur Nachzahlung plus Zinsen
  • Mithaftung des französischen Auftraggebers

Praktische Empfehlung

Prüfen Sie vor der Entsendung, in welche Eingruppierung Ihre Arbeitnehmer fallen und welche Sätze im relevanten Tarifvertrag der französischen Region gelten. Bei Fragen kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen, den korrekten Lohn zu berechnen.

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