SIPSI-Strafen — Welche Risiken bestehen für Arbeitgeber?

2025-01-15 6 Min. Lesezeit

Arbeitnehmer ohne SIPSI-Meldung nach Frankreich zu entsenden ist einer der häufigsten Fehler von Bauunternehmen. Die Folgen treffen hart — finanziell und betrieblich. Dieser Artikel erklärt, welche Bußgelder drohen und wie man sie vermeidet.

Was ist die SIPSI-Meldung?

SIPSI (Système d'Information sur le Détachement International) ist das elektronische System des französischen Arbeitsministeriums zur Registrierung entsandter Arbeitnehmer. Jedes ausländische Unternehmen, das einen Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet — unabhängig von Branche oder Anzahl — muss vor Arbeitsbeginn eine SIPSI-Meldung abgeben.

Meldungen werden über teleservice.travail.gouv.fr eingereicht. Die Einreichung ist kostenlos und elektronisch, erfordert aber ein Konto und Vertrautheit mit dem französischen System.

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender SIPSI-Meldung?

Das Bußgeld für eine fehlende SIPSI-Meldung kann 4.000 € pro nicht gemeldeten Arbeitnehmer betragen. Bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren verdoppelt sich das Bußgeld auf 8.000 € pro Arbeitnehmer.

Beispiel: Ein Bauunternehmen mit 10 Arbeitnehmern ohne SIPSI-Meldung kann mit Bußgeldern von bis zu 40.000 € rechnen. Ein echtes Risiko für jedes Unternehmen.

Wer verhängt die Bußgelder?

Kontrollen werden von DREETS-Beamten durchgeführt (Direction régionale de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités) — dem französischen Pendant der Arbeitsinspektion. Kontrollen finden direkt auf Baustellen statt, oft ohne Vorankündigung.

Welche weiteren Konsequenzen drohen?

  • Arbeitseinstellung — der Inspektor kann die sofortige Einstellung aller Arbeiten anordnen, bis die Dokumentation in Ordnung ist.
  • Warnlisten — Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können auf schwarze Listen gesetzt werden, was die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erschwert.
  • Auftraggeberhaftung — der französische Auftraggeber (z.B. Generalunternehmer) kann für fehlende Meldungen eines Subunternehmers mitverantwortlich gemacht werden.

Wie vermeidet man das Bußgeld?

Die SIPSI-Meldung muss vor dem ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers eingereicht werden. Eine Einreichung zwei bis drei Tage vorher lässt Zeit für eventuelle Korrekturen.

Erforderliche Angaben:

  • Arbeitgeberdaten (Firmenname, Steuer-ID, Adresse, Handelsregisternummer)
  • Arbeitnehmerdaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
  • Daten des französischen Auftraggebers
  • Arbeitsdaten und Adresse der Baustelle
  • Daten des französischen Vertreters

Unser Service übernimmt den gesamten SIPSI-Prozess für Sie — wir erfassen die Daten, reichen die Meldung ein und senden Ihnen die Bestätigung. Das Formular ist in fünf Minuten ausgefüllt.

Zusammenfassung

Das SIPSI-Bußgeld beträgt bis zu 4.000 € pro Arbeitnehmer — ein reales Risiko, das leicht vermieden werden kann. Die Meldung ist kostenlos und online möglich, erfordert aber korrekte Angaben in französischer Sprache und einen benannten Vertreter in Frankreich. Nutzen Sie unseren Service und eliminieren Sie das Risiko vollständig.

Wir übernehmen Anmeldung und Compliance

SIPSI, Meldeportal, BTP-Karten, französischer Vertreter — alles in einem Formular. Dauert 5 Minuten.

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