Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich — Vollständiger Leitfaden

2025-03-15 10 Min. Lesezeit

Frankreich hat einen der umfassendsten Regulierungsrahmen für entsandte Arbeitnehmer in der EU. Dieser Leitfaden fasst alles zusammen, was ein Arbeitgeber wissen muss — von der SIPSI-Anmeldung bis zu den DREETS-Kontrollen.

Übersicht der Anforderungen

Bevor auch nur ein einziger Arbeitnehmer nach Frankreich entsandt wird, muss der Arbeitgeber Folgendes erledigen:

  1. Eine SIPSI-Meldung für jeden Arbeitnehmer einreichen
  2. Einen französischen Vertreter bestellen
  3. BTP-Karten für Bauarbeiter beschaffen
  4. A1-Bescheinigungen für den Sozialversicherungsschutz einholen
  5. Sicherstellen, dass die Löhne den SMIC oder die geltenden Tarifvertragssätze erfüllen

Schritt 1 — SIPSI-Meldung

SIPSI (Système d'Information sur le Détachement International) ist das obligatorische elektronische Meldesystem. Jeder ausländische Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss eine Meldung vor Arbeitsbeginn einreichen.

Die Meldung umfasst Arbeitgeberdaten, Arbeitnehmerdaten, Entsendungsdaten, Arbeitsortadresse und Vertreterinformationen. Fehlende Meldung wird mit bis zu 4.000 € pro Arbeitnehmer (8.000 € bei Wiederholung) bestraft.

Schritt 2 — Französischer Vertreter

Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss einen in Frankreich ansässigen Vertreter (représentant) benennen. Der Vertreter bewahrt die Dokumentation auf und kommuniziert im Namen des Arbeitgebers mit den Behörden.

Der Vertreter muss während der gesamten Entsendungsdauer erreichbar sein und Dokumente auf Anfrage vorlegen können. Das Bußgeld für fehlenden Vertreter entspricht dem für fehlende SIPSI: bis zu 4.000 € pro Arbeitnehmer.

Schritt 3 — BTP-Karte (Bausektor)

Arbeitnehmer im BTP-Sektor (Bâtiment et Travaux Publics) müssen eine vom CNETP ausgestellte BTP-Karte besitzen. Dies gilt für Maurer, Zimmerer, Elektriker, Sanitärinstallateure und alle, die physisch auf einer Baustelle arbeiten.

Der Antrag wird über das CNETP-Portal eingereicht und erfordert die SIPSI-Referenznummer. Die Bearbeitung dauert 5–10 Werktage. Fehlende Karten können zu Bußgeldern von bis zu 2.000 € pro Arbeitnehmer führen.

Schritt 4 — A1-Bescheinigung

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes versichert ist. Sie muss vor der Abreise beim Sozialversicherungsträger beantragt werden. Ohne sie riskiert der Arbeitgeber doppelte Sozialversicherungsbeiträge.

Schritt 5 — Löhne und Tarifverträge

Entsandte Arbeitnehmer müssen mindestens den SMIC (11,88 €/h brutto 2025) erhalten. In der Praxis sind die meisten Branchen — insbesondere das Baugewerbe — durch Tarifverträge mit höheren Sätzen abgedeckt.

Arbeitgeber müssen den geltenden Tarifvertrag (convention collective) für ihre Branche und Region prüfen. Zahlung unterhalb der erforderlichen Rate kann zu Bußgeldern von bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer plus Nachzahlungspflicht führen.

Vorzubereitende Dokumente

DokumentWer hat esStatus
SIPSI-BestätigungArbeitnehmerPflicht
BTP-KarteArbeitnehmerPflicht (Bau)
A1-BescheinigungArbeitnehmerDringend empfohlen
Reisepass / AusweisArbeitnehmerPflicht
ArbeitsvertragVertreterEmpfohlen
GehaltsabrechnungenVertreterPflicht
ArbeitszeitaufzeichnungenVertreterPflicht

DREETS-Kontrollen

DREETS-Inspektoren können jede Baustelle ohne Vorankündigung betreten. Sie prüfen SIPSI-Anmeldungen, BTP-Karten, Lohn-Compliance und Arbeitsbedingungen.

Der Vertreter ist der primäre Ansprechpartner des Inspektors. Er muss Dokumente innerhalb von 48 Stunden vorlegen und auf Französisch kommunizieren.

Zeitplan-Zusammenfassung

  1. 4+ Wochen vorher — A1-Bescheinigungen beantragen
  2. 2+ Wochen vorher — BTP-Karten beantragen
  3. Vor Arbeitsbeginn — SIPSI-Meldung einreichen, Vertreter bestätigen
  4. Vor Ort — Arbeitnehmer tragen BTP-Karte, SIPSI-Bestätigung, A1, Ausweis

Wie PostingRegistry hilft

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