A1-Bescheinigung — Wie man sie erhält und warum sie für entsandte Arbeitnehmer unverzichtbar ist

2025-03-01 6 Min. Lesezeit

Die A1-Bescheinigung (früher E101) ist ein wichtiges Dokument für jeden entsandten Arbeitnehmer. Sie belegt, dass der Arbeitnehmer weiterhin im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert ist und keine Beiträge im Aufnahmeland zahlen muss.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1 ist ein EU-Sozialversicherungsformular, das vom Sozialversicherungsträger des Heimatlandes ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass ein ins Ausland entsandter Arbeitnehmer weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Heimatlandes unterliegt — er muss sich also nicht im System des Aufnahmelandes anmelden.

Ohne A1 riskiert der Arbeitgeber, in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.

Wer benötigt eine A1?

  • Auf Grundlage eines Arbeitsvertrags entsandte Arbeitnehmer
  • Leiharbeitnehmer
  • Selbstständige (B2B), die sich selbst zur Arbeit ins Ausland entsenden

Wie beantragt man eine A1?

Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger seines Heimatlandes. Der Antrag erfordert in der Regel:

  • Arbeitgeberdaten (Steuer-ID, Registrierungsnummer, Adresse)
  • Arbeitnehmerdaten (Sozialversicherungsnummer, persönliche Daten)
  • Entsendungszeitraum (Daten)
  • Zielland
  • Beschreibung der auszuführenden Arbeit

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Standardbearbeitungszeit beträgt 2–4 Wochen nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Der Träger kann zusätzliche Unterlagen anfordern, was die Bearbeitungszeit verlängert. Beantragen Sie die A1 mindestens vier Wochen vor Abreise.

Wie lange ist die A1 gültig?

Die A1 wird für den konkreten Entsendungszeitraum ausgestellt, maximal für 24 Monate. Danach kann eine Verlängerung beantragt werden (erfordert Zustimmung des Aufnahmelandes).

Wird die A1 bei Kontrollen überprüft?

In Frankreich können DREETS-Inspektoren die A1 bei Kontrollen anfordern. In Deutschland können Zollbeamte sie ebenfalls verlangen. Ihr Fehlen kann eine Untersuchung zur Sozialversicherungs-Compliance auslösen.

Wir empfehlen dringend, für jeden entsandten Arbeitnehmer eine A1 zu beschaffen — sie schützt den Arbeitgeber vor doppelten Beiträgen und Komplikationen bei Kontrollen.

Wie PostingRegistry helfen kann

Die A1 wird vom Sozialversicherungsträger des Heimatlandes ausgestellt und fällt nicht direkt in unseren Leistungsbereich, aber wir können Sie durch den Prozess begleiten — die richtigen Formulare, Fristen und erforderlichen Informationen aufzeigen. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Wir übernehmen Anmeldung und Compliance

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