🇫🇷 Frankreich

Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden. Konform in 48h.

Riskieren Sie keine Geldbuße von bis zu 4.000 € pro Arbeitnehmer. Wir erledigen den Papierkram.

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Was verlangt das französische Recht?

Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss folgende Anforderungen erfüllen.

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SIPSI-Erklärung — obligatorisch

Muss vor Arbeitsbeginn jedes Arbeitnehmers eingereicht werden. Elektronisches System, 24/7 verfügbar.

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Bestellung eines Repräsentanten — obligatorisch

Eine in Frankreich verfügbare Person, die das Unternehmen gegenüber der Arbeitsinspektion während der gesamten Entsendezeit vertritt.

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BTP-Karte — obligatorisch für das Bauwesen

Erforderlich für alle Arbeitnehmer im BTP-Sektor (Bau und Tiefbau). Antrag über CNETP.

A1

A1-Bescheinigung — empfohlen

Bestätigt die Deckung durch die Sozialversicherung des Heimatlandes. Ausgestellt von der DRV. Bei Inspektion vorzuzeigen.

Preise — Frankreich

Transparente Preise. Keine versteckten Gebühren.

SIPSI-Erklärung

19 €

Einreichung, Bestätigung, Archivierung.

Repräsentant in Frankreich

49 €/Mon.

Bestellung und Kommunikation mit der Arbeitsinspektion.

BTP-Karte

35 €/Karte

Antragseinreichung, Statusverfolgung.

Empfohlen

Frankreich-Paket

59 €

SIPSI + Repräsentant (1 Monat). Komplett.

Wie sieht der gesamte Prozess aus?

1

Sie füllen das Formular aus (5 Minuten)

Unternehmensdetails, Arbeitnehmer, Daten, Branche. Alles online.

2

Wir reichen die SIPSI ein (innerhalb von 24 Stunden)

SIPSI-Erklärung über teleservice.travail.gouv.fr. Bestätigung in Ihrem Posteingang.

3

Wir bestellen einen Repräsentanten (innerhalb von 24 Stunden)

Unser Rechtspartner in Frankreich übernimmt die Rolle des Repräsentanten für Ihr Unternehmen.

4

BTP-Karten (wenn Bauwesen) (5–10 Tage)

Wir stellen den Antrag über CNETP. Karten werden per Post oder elektronisch versandt.

Arbeitnehmer können reisen

Vollständige Dokumentation. Vollständige Rechtskonformität. Ihre Arbeitnehmer reisen bestens vorbereitet.

FAQ — Frankreich

Jeder Arbeitnehmer benötigt eine separate SIPSI-Erklärung. Wir können sie gesammelt einreichen, wenn alle Arbeitnehmer gleichzeitig reisen.
Die Erklärung kann geändert werden. Neue Daten oder zusätzliche Arbeitnehmer erfordern neue SIPSI-Einreichungen.
Ja. Ein entsandter Arbeitnehmer muss mindestens den SMIC (französischer Mindestlohn) verdienen. Ab 1. Januar 2025 beträgt er 11,88 €/Stunde.

Bereit? Jetzt starten.

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